Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Verkauf und Lieferung der ALVIS Security GmbH unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Abweichende Änderungen, ohne unser schriftliches Einverständnis erkennen wir nicht an.

2. Angebot
Unsere Angebote sind verbindlich und bis zu dem auf der Offerte angegebenen Termin gültig. Angebote verpflichten uns nicht zu einer Lieferung.

3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt wurden, oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, auf jeden Fall vor. Im Falle einer Annullation der Bestellung verpflichtet sich der Kunde (unter Vorbehalt weiterer Ansprüche) ALVIS Security GmbH mit 25 % des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung von ALVIS Security GmbH steht dem Kunden, jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin, das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

4. Preise
Unsere Verkaufspreise verstehen sich zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer. Zur Anwendung kommen unsere, zur Zeit der Bestellung, gültigen Verkaufspreise.

5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind gemäss auf der Rechnung aufgedrucktem Fälligkeitsdatum zur Zahlung fällig.

Zahlungen sind rein netto, ohne jeglichen Abzug zu leisten, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden. Bei Zahlungsverzug ist ALVIS Security GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu den bei den Banken üblichen Zinssätzen und Mahnspesen zu verrechnen. Lieferungen ausserhalb der Schweiz werden nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung vorgenommen. An uns gerichtete Kunden-Forderungen können nicht mit unseren Forderungen an den Kunden verrechnet werden.

Bei Neukunden wird bei Bestellung eine Anzahlung von 1/3 des Betrags sofort fällig.

6. Lieferung/Installation
Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der Auftragsbestätigung, verpflichtet sich ALVIS Security GmbH zur Erbringung und der Kunde zur Abnahme der Leistung. Sonderlösungen und Spezialanfertigungen können nach Versand der Auftragsbestätigung nicht mehr geändert oder annulliert werden.

Lieferfristen beginnen erst nach definitiver Klarstellung des Auftrages. Lieferfristen/Installationstermine sind ohne ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung immer nur approximativ. Unvorhergesehene Ereignisse, die ausserhalb unseres Willens liegen, wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Verkehrsunterbrechung, Streik in der eigenen Firma oder Lieferanten und Unterlieferanten, verspätete Anlieferung von Material und Bestandteilen, können unsere Lieferfristen verlängern. ALVIS Security GmbH ist berechtigt, die Liefer-/Installationstermine in dem Masse zu verlängern, als unsere Lieferanten dies uns gegenüber tun. Bei Lieferverzug ist das Stellen von Schadenersatzansprüchen ALVIS Security GmbH gegenüber ausgeschlossen. Ebenso wenig gibt eine allfällige Überschreitung der Lieferfrist dem Besteller das Recht, vom Geschäft zurückzutreten oder den Auftrag zu annullieren.

7. Eigentumsvorbehalt, Mängelrügen
Sämtliche von ALVIS Security GmbH gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ALVIS Security GmbH. Wir behalten uns das Recht vor, eine entsprechende Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen. Der Besteller hat die Lieferung und Installation sofort zu prüfen und uns Beanstandungen betreffend Menge, Ausführung und Mängel der Lieferung und Installation innert 8 Tagen nach Installation schriftlich zu melden, andernfalls gilt die Lieferung und Installation als akzeptiert.

8. Rücksendungen
Rücksendungen werden nur auf Grund einer vorausgehenden Vereinbarung angenommen. Nicht in unserem Verkaufssortiment aufgeführte Produkte können nicht gutgeschrieben werden. Produkte ohne Originalverpackung oder gleichwertige Verpackung sowie Produkte in nicht einwandfreiem Zustand oder unvollständige Produktlösungen sowie Sonderanfertigungen können nicht gutgeschrieben werden.

Für die Erstellung einer Gutschrift werden Umtriebskosten von mindestens 10 % des Warenwertes fällig, mindestens jedoch CHF 30.–. Software und Harddisks können nicht gutgeschrieben werden. Für Dome-Kameras, Harddisk-Rekorder und/oder andere PC-basierende Waren kann der Gutschrift ein grösserer Prozentsatz in Abzug gebracht werden, auch wenn dessen Lieferung weniger als 180 Tage zurückliegt.

Nicht gutgeschrieben werden:

  • Waren dessen Lieferung mehr als 180 Tage zurückliegen
  • Installationskabel mit Längen unter 15m
  • Versandkosten, Mindermengenzuschläge, Gebühren und administrative Kosten jeglicher Art

9. Garantie
Wenn nicht anders vereinbart, gilt auf allen von ALVIS Security GmbH installierten Produkten und Lösungen eine Garantie von 2 Jahren ab Rechnungsdatum. Die Garantie gilt nur, sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde. Für alle von uns gelieferten Geräte gilt die Original-Garantie, zu den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Die gesetzliche Gewährleistung wird von diesem wahrgenommen. Dies gilt besonders auch für Verbrauchsmaterial, Harddisks und Kamera-Schutzgläser für die je nach Hersteller eine kürzere Garantiezeit besteht. Weitergehende Haftung, wie auch Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Abänderung wird ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche auf Installationen können nur erhoben werden, sofern diese durch uns ausgeführt wurde. Werden Garantie-Siegel ohne unsere Einwilligung zerstört, verfällt die Garantie, egal aus welchen Gründen das Siegel zerstört wurde. Garantiesiegel dürfen nur mit unserer Einwilligung zerstört werden und auch nur dann, wenn uns im Vorfeld die entsprechende Seriennummer des Gerätes bekannt ist oder bekannt gegeben wird. Ohne schriftliche Bestätigung werden Behauptungen, bezüglich Erlaubnis zum Öffnen des Gerätes, nicht anerkannt.

Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann ALVIS Security GmbH ihren Verpflichtungen nach Wahl wie folgt nachkommen:

• durch Nachbesserung der gelieferten Ware

• durch Ersatz der mangelhaften Ware

• durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass

Wird der ALVIS Security GmbH ein Datenträger (z.B. Harddisk) oder ein kompletter Server zur Reparatur übergeben, trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche vorhergehende Datensicherung. Die ALVIS Security GmbH kann für Datenverlust in keinem Falle haftbar gemacht wer-den. Achtung: Harddisks (einzeln oder in PCs) werden beim Reparatureingang generell formatiert.

10. Recht

Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf Schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 5033 Buchs AG.

Wir behalten uns vor Produkt-Typen und -Preise ohne schriftliche Mitteilung zu ändern sowie bei Bedarf Produkt-Marken durch äquivalente Produkte zu ersetzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALVIS Security GmbH

ALVIS Security GmbH
Mitteldorfstrasse 64
5033 Buchs AG

Stand 1. September 2017